2. Bundeskongress der Räte der Religionen in Hannover

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Zweite Bundeskongress der Räte der Religionen in Deutschland am 22./23. September in Hannover

Vertreter von 35 interreligiösen Gremien aus Städten und Landkreisen in Deutschland trafen sich in Hannover, um sich näher kennen zu lernen, auszutauschen und über Themen des interreligiösen Dialogs und des Verhältnisses zwischen Religion und Politik zu diskutieren.
Prof. Dr. Hans Michael Heinig, Professor für Religionsverfassungsrecht an der Universität Göttingen, sprach über das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und darüber, dass eine staatliche ‚Neutralität‘ die kommunale Förderung lokaler Religionsgemeinschaften keineswegs ausschließt, sondern sie sogar eher verlangt, sofern niemand diskriminiert wird.

Zum Abschluss des Kongresses verabschiedeten die anwesenden Vertreter der Räte einmütig eine gemeinsame Erklärung, die das Verhältnis von Kommune und Religionen grundsätzlich bestimmt und ein deutliches Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes formuliert.
Zudem werden darin alle Religionsgemeinschaften aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass überall im Land Räte der Religionen oder vergleichbare Strukturen gebildet werden. Sie sollten sich für die interreligiöse Bildung und Begegnung stark machen, die interreligiöse Kompetenz der Jugend fördern und ihre je eigenen Perspektiven in die Gesellschaft einbringen.

Erklärung 2. Bundeskongress der Räte d. Rel. in Hannover

Nach dem ersten Kongress in Frankfurt 2018 ist der Bundeskongress der Räte der Religionen jetzt zu einer festen Einrichtung geworden. Der nächste Kongress findet am 13./14. September 2020 in Essen statt.