– Allg. zu INTR°A

SATZUNG DER

INTERRELIGIÖSEN ARBEITSSTELLE (INTR°A) e.V.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 3. November 2018  in Köln

 

Die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht erfolgte …

Die Eintragung der Veränderungen erfolgte am

    1: Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

    Die Interreligiöse Arbeitsstelle (INTR°A) e.V. ist ein eingetragener, rechtsfähiger Verein. Der Sitz des Vereins ist der/ein Wohnort  des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds.  INTR°A ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

                                                            2: Aufgaben und Ziele

   Um den interreligiösen Dialog zu fördern, haben sich Theologinnen und Theologen, Religionswissen­schaftler/innen, Pädagogen und Pädagoginnen, Ökonomen und Ökonominnen und andere Interessierte zusammengeschlossen.

  Angesichts einer immer enger zusammenwachsenden Welt soll die Begegnung und der Austausch zwischen Menschen verschiedener Religionen und Glaubensweisen intensiviert werden, mit dem Ziel, Toleranz und Versöhnung zwischen Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen zu festigen und so der Völkerverständigung zu dienen. Dazu dienen Begegnungen mit Menschen verschiedener Kulturen und der Kontakt mit Einrichtungen multikultureller und multireligiöser Art.

  Um die religiösen und spirituellen Gesichtspunkte bei der Bearbeitung lokaler, regionaler und globaler Probleme auch theologisch zu bedenken, organisiert INTR°A selbständig oder mit vergleichbaren Institutionen Tagungen, Konferenzen und Arbeitsgruppensitzungen. INTR°A arbeitet darum mit  vergleichbaren Einrichtungen, Projekten und Gruppen eng zusammen.

  Einrichtungen und Einzelpersonen, die sich der interreligiösen Arbeit verpflichtet fühlen, sollen gefördert werden. Mit entsprechenden religiösen Veröffentlichungen allgemeiner und wissenschaftlicher Art versucht INTR°A im Rahmen ihrer Möglichkeiten die nötige Breitenwirkung herzustellen.

   4: Verwendung der Mittel des Vereins

   Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in der Regel keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei Bedarf können Vereinsämter bzw. Tätigkeiten von Amtsinhabern für den Verein ausnahmsweise entgeltlich im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

    6: Vorstand

   Der Vorstand arbeitet im Sinne eines Leitungsteams. Er besteht aus 4-6 Mitgliedern, möglichst vielfältiger religiöser Zugehörigkeit. Ein Vorstandsmitglied wird zum geschäftsführenden Vorstand bestimmt, zwei Mitglieder zu StellvertreterInnen. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied und einer der StellvertreterInnen vertreten den Verein. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied und die StellvertreterInnen vertreten den Verein nach außen. Der Vorstand wird auf die Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist möglich

   7: Mitgliederversammlung

   Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie ist in der Regel mit einer Fachtagung zu einem bestimmten Thema verbunden.

   In der Mitgliederversammlung wird ein Jahresbericht und die Kassenabrechnung vorgelegt, um über die Entlastung des Vorstands zu beschließen.

   Die Mitgliederversammlung wird mindestens drei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen.

   Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift (Protokoll) anzufertigen. Diese ist von einem Vorstandsmitglied und dem Protokollführer / der Protokollführerin zu unterzeichnen.

   8: Mitgliedsbeiträge

   Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Die Interreligiöse Arbeitsstelle finanziert sich im Wesentlichen durch Spenden.

   9: Satzungsänderung

   Eine Satzungsänderung bedarf der Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Das Gleiche gilt für die Auflösung des Vereins. Außerhalb Europas lebende Mitglieder können sich durch ein bevollmächtigtes Mitglied vertreten lassen.

   10: Auflösung des Vereins

   Bei Auflösung des Vereins Interreligiöse Arbeitsstelle (INTR°A) e.V. oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung „Omnis Religio“ mit Sitz in Nachrodt-Wiblingwerde.